Von NS-Konzentrationslagern erzählen
Angeklagte vor Gericht über Dachau, Mauthausen, Ravensbrück und Neuengamme
In Prozessen zu Verbrechen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern wie Dachau, Mauthausen, Ravensbrück und Neuengamme mussten die Angeklagten in ihren Aussagen eine »Lücke« zwischen den sich widersprechenden politischen, rechtlichen und vor allem moralischen Systemen schließen – und standen damit unter einem erhöhten erzählerischen Druck. Der Umgang mit Dokumenten solcher Verfahren verlangt deshalb eine Quellenkritik, die dem erzählenden Charakter Rechnung trägt, aber auch die Unterschiede zwischen den Prozessordnungen begreift. Dominique Hipp zeigt, dass die Erzähltheorie genau dies vermag, denn die narratologischen Fragen nach dem erzählerischen »Mehr« legen die narrative Selbstdefinition vor Gericht offen.
Kapitel-Übersicht
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Frontmatter
Seiten 1 - 4 -
Inhalt
Seiten 5 - 10 -
1. Einleitung
Seiten 11 - 34 -
2. Unzuverlässiges Erzählen in (hand-)schriftlichen vorprozessualen Aussagen
Seiten 35 - 126 -
3. Selbsterzählung der Angeklagten in den protokollierten Aussagen der Hauptverhandlungen
Seiten 127 - 204 -
4. Performatives Erzählen im Gnadengesuch
Seiten 205 - 274 -
5. Resümee und Ausblick
Seiten 275 - 280 -
6. Literaturverzeichnis
Seiten 281 - 298 -
Dank
Seiten 299 - 302
6. Juli 2020, 302 Seiten
ISBN: 978-3-8376-5094-5
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